Hausordnung

Die Schule ist unser Arbeitsplatz. In ihr sollen sich alle wohl fühlen und in Ruhe, mit Spaß und Freude zusammen lernen und spielen können. Wir alle grüßen uns auf dem Schulhof und im Treppenhaus.

Jeder darf seine Meinung sagen. Wir hören einander zu. Wir helfen, wenn ein Anderer Hilfe braucht. Prügeln, Schubsen, Spucken und Treten sind grundsätzlich untersagt.

Schülerpflichten:

 „Die Schüler*innen sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und Hausaufgaben zu erledigen. Sie sind an die Vorgaben gebunden, die dazu bestimmt sind, das Zusammenleben und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten.“ (Schulgesetz § 46)

 Lehrerpflichten:

 „Die Lehrkräfte und Erzieher haben die Pflicht, die Schüler*innen zu beaufsichtigen, sie vor Gefahren zu schützen und vor Handlungen zu bewahren, mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen können …“ (Schulgesetz § 5

 Organisationsform

  1. Ab 7:30 Uhr darf jedes Kind in den Klassenraum seiner ersten Unterrichtsstunde.
  2. Bis 13.30 Uhr dürfen die Schüler*innen auf dem Schulhof verbleiben. Danach ist das Gelände zu verlassen.
  3. Die kleinen Pausen gestalten wir ruhig im Raum. Die großen Pausen finden in der Regel auf dem Schulhof statt. Auf allen Spiel-, Sport- und Kletterplätzen verhalten wir uns besonders aufmerksam und rücksichtsvoll.
  4. Den Wechsel der Räume gestalten wir zügig und leise.
  5. Die Räume verlassen wir stets in sauberem Zustand (Stühle hochstellen, Tafel abwischen, Fenster schließen, Licht ausschalten, Müll entsorgen).
  6. Für Schülerinnen und Schüler gilt im gesamten Schulbereich ein Handy-Verbot, d.h. Handys sind nur ausgeschaltet und in einer Tasche verstaut mitzuführen. Über begründete Ausnahmen entscheiden die Lehrer*innen und Erzieher*innen.
  7. Für mitgebrachte Wertsachen bzw. unterrichtsfremde Dinge übernimmt die Schule keine Haftung.
  8. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Radfahren aus Sicherheitsgründen untersagt.
  9. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird gemäß § 62 und § 63 Schulgesetz verfahren oder Schüler*innen können zu gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden.

Die Hausordnung tritt ab 9.08.2021 in Kraft.

 

 
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